Mobile Wund- und Fusspflege GmbH
Suzanne Sarasin | 8400 Winterthur
info@für-sie-unterwegs.ch
Sichere Korrespondez mit Ärzten und Krankenkassen über HIN:
sarasin@curacasa-hin.ch
Als diplomierte Pflegefachperson, dipl. Wundexpertin SAfW und dipl. Fusspflegerin habe ich mich im 2024 entschieden mich selbstständig zu machen.
Ich bringe fast 30 Jahre Berufserfahrung in der Pflege/Betreuung von Menschen und ihren Angehörigen im Spital und in der Spitex mit. Im Spital war ich in den Bereichen Chirurgie, Wochenbett und v.a. Onkologie (inkl. Palliative Care) tätig. Der Anteil der Krankenversicherung und Kunden sind bei allen Pflegeanbietern einheitlich.

Mitgliedschaften
Qualitätslabel
Hilfreiche Links
Krankenkassen-Abrechungen:
www.gd.zh.ch
Wund-Expertinnen in anderen Regionen:
wundpflege-ambulant.ch
mobile-wundpflege.ch
Abrechnung von Krankenkassenpflichtigen Leistungen
Für meine Berufsausübung und die Abrechnung mit den Krankenkassen habe ich als Leistungserbringerin eine Bewilligung für den Kanton Zürich. Somit kann ich als Pflegefachfrau meine Leistungen über die Grundversicherung der Krankenkassen abrechnen.
Für meine Dokumentation und Abrechnung benötige ich die Angaben auf Ihrer Krankenkassenkarte.
Bitte halten Sie diese beim Erstbesuch bereit.
2011 wurde schweizweit ein einheitliches Abrechnungssystem für Pflegeleistungen eingeführt.
Die Finanzierung besteht aus 3 Säulen:
1. Kosten zulasten der Krankenversicherung
2. Kosten zulasten der Gemeinde
3. Kosten zulasten des Kunden
Der Anteil der Krankenversicherung und Kunden sind bei allen Pflegeanbietern einheitlich.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.gd.zh.ch
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Wohnen sie in meinem Einzugsgebiet?
Wir klären das unkompliziert am Telefon.

Bezahlung
Die Fusspflegeangebote bezahlen Sie bitte direkt nach der Behandlung.
Ihnen steht dafür neben der Bar-Bezahlung TWINT und Kartenzahlung (Debit-Karten) zur Verfügung.
Der Mehraufwand für eine Rechnungsstellung wird mit CHF 10.- verrechnet. Davon ausgenommen sind Behandlungen, welche vollständig oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Diese werden immer per Rechnung beglichen ohne Mehrkosten.